Rechtsprechung
LAG Hessen, 12.08.2013 - 16 TaBVGa 111/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Betriebsvereinbarung für das Cockpitpersonal der D betr. Einsatz von Fremdpersonal zu Schulungszwecken/zum Lizenzerhalt, gültig ab 15.11.2006.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Einsatz von Fremdpersonal zu Schulungszwecken; Unterlassungsanspruch aus Betriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einsatz von Fremdpersonal zu Schulungszwecken
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 02.07.2013 - 10 BVGa 485/13
- LAG Hessen, 12.08.2013 - 16 TaBVGa 111/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2013 - 16 TaBVGa 111/13
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (29. April 2004-1 ABR 30/02-Rn. 99) kann sich aus einer abgeschlossenen Betriebsvereinbarung ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats in Bezug auf alle Maßnahmen des Arbeitgebers, die im Widerspruch zu den vereinbarten Regelungen stehen, ergeben. - BAG, 20.01.2009 - 1 ABR 78/07
Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Hessen, 12.08.2013 - 16 TaBVGa 111/13
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (Bundesarbeitsgericht 20. Januar 2009 -1 ABR 78/07- AP Nr. 44 zu § 77 BetrVG 1972, Rn. 33).